Infektionsschutz: Maskenpflicht fast im gesamten Stadtgebiet

  • Maskenpflicht in ganz Düsseldorf - nur wenige Ausnahmen

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    Aufgrund der weiterhin angespannten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie, wurde eine Maskenpflicht für nahezu das gesamte Stadtgebiet von Düsseldorf angeordnet. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt somit ab dem 04. November für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen.

    Ausnahmen gelten lediglich für Wälder, Parkanlagen, Grünzüge und Grünanlagen, städtische Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen sowie nicht bebaute Gegenden wie etwa die Rheinwiesen. In der Verfügung der Stadtverwaltung heißt es im Detail wie folgt:

    Landeshauptstadt Düsseldorf schrieb:

    Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen.

    Der Grund für die Verschärfung der Schutzmaßnahmen liegt in der weiter gestiegenen Sieben-Tages-Inzidenz. Diese liegt inzwischen in Düsseldorf bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Wie die Stadt mitteilt, sei das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt. Daher sehe man sich zu entsprechenden Maßnahmen gezwungen, um den hohen Infektionszahlen entgegenzuwirken. Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 30. November 2020 befristet.

  • Fast schon ein radikaler Schritt, habe ich so nicht erwartet. Ich halte es für richtig, das aufkommende Wirrwarr zu vereinfachen und Argumenten wie "Ach, hab ich gar nicht gesehen, dass hier jetzt auch Maskenpflicht ist. Joa, jetzt hab ich leider keine dabei." den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ich trage auch schon seit einer Weile überall Maske, weil es nicht wehtut und grade in zentraleren Gegenden dann doch schnell mal enger wird. Ob ausgerechnet Parks und Grünflächen ausgenommen sein sollten, die dieser Tage am ehesten zum Verweilen einladen, finde ich aber mindestens fraglich.

    Potenzial für Auf-Die-Barrikaden-Geher bietet das aber allemal. Ich bin gespannt, wie sich das Stadtbild verändert und ob sich der Großteil daran hält.

  • Gericht erklärt Maskenpflicht für rechtswidrig

    Das Verwaltungsgericht hat am Montag entschieden, dass die Maskenpflicht im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet rechtswidrig ist. Das bedeutet aber nicht, dass nun alle Düsseldorfer von der Maske befreit sind – das Urteil gilt nur für die Person, die den Antrag gestellt hat. weiter lesen auf rp-online.de

    Dazu sagt die Stadt: "Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom heutigen Montag, 9. November, zur Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht. Die Stadterwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung auf Basis der heutigen Begründung des Verwaltungsgerichtes eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die voraussichtlich am morgigen Dienstag, 10. November, erlassen werden wird."

    So ein Hickhack... :rolleyes: Ich halte die regelung für vernüftig - nur muss sie auch eindeutig und unmissverständliche formuliert werden.