Maskenpflicht in ganz Düsseldorf - nur wenige Ausnahmen
Aufgrund der weiterhin angespannten Infektionslage im Rahmen der Corona-Pandemie, wurde eine Maskenpflicht für nahezu das gesamte Stadtgebiet von Düsseldorf angeordnet. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt somit ab dem 04. November für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen.
Ausnahmen gelten lediglich für Wälder, Parkanlagen, Grünzüge und Grünanlagen, städtische Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen sowie nicht bebaute Gegenden wie etwa die Rheinwiesen. In der Verfügung der Stadtverwaltung heißt es im Detail wie folgt:
Landeshauptstadt Düsseldorf schrieb:Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen.
Der Grund für die Verschärfung der Schutzmaßnahmen liegt in der weiter gestiegenen Sieben-Tages-Inzidenz. Diese liegt inzwischen in Düsseldorf bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Wie die Stadt mitteilt, sei das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt. Daher sehe man sich zu entsprechenden Maßnahmen gezwungen, um den hohen Infektionszahlen entgegenzuwirken. Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 30. November 2020 befristet.