Neonazi-Aufmarsch in Berlin verboten

  • Berlin (rpo). Die Behörden haben den für Samstag geplanten NPD-Aufmarsch verboten. Zur Begründung sagte der Berliner Senat, dass es bei dem Aufzug zur Volksverhetzung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Parolen gekommen wäre. Die NPD will gegen diese Entscheidung klagen.


    Das geänderte Motto der Veranstaltung, die sich gegen "islamische Zentren in der Stadt" richten sollte, sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, sagte am Freitag eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung. Dagegen hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) noch am Vortag eine rechtliche Handhabe gegen den Neonazi-Aufzug bestritten. Unterdessen klagt die NPD gegen die Entscheidung, die sich auch auf mögliche Ersatzveranstaltungen erstreckt. Unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzung halten linke Gruppierungen sowie die Bezirke Mitte und Wedding an ihren geplanten Protestaktionen gegen den Aufmarsch der Rechten fest.


    "Mit den jetzt vorgenommenen Veränderungen der Versammlung hat die NPD den Bereich des rechtlich Zulässigen verlassen", betonte Körting. Er fügte hinzu: "Wer sich volksverhetzende Themen zu eigen macht, darf in Berlin nicht demonstrieren."


    Während die Veranstalter ursprünglich eine Demonstration gegen "islamistische Zentren" angekündigt hätten, solle sich die Aktion laut Internet-Seite der NPD nunmehr gegen "islamische Zentren" richten, sagte der Justiziar für Vollzugsangelegenheiten bei der Polizei, Oliver Tölle. Damit werde einer ganzen Bevölkerungsgruppe ihr Recht auf freie Religionsausübung abgesprochen.


    "Schwelle der Strafbarkeit überschritten"


    Zudem lehne sich die NPD mit ihrem zweiten Motto "Berlin bleibt deutsch" an eine volksverhetzende und gewaltverherrlichende CD der Gruppe "Landser" an, sagte Tölle. In den Texten sei von "Türkenschweinen", "Kanaken" und "Parasiten" die Rede. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei durch diese Themenwahl die "Schwelle der Strafbarkeit überschritten", betonte die Sprecherin der Innenverwaltung.


    Außerdem ist nach Darstellung Tölles ein Aufruf der Bundes-NPD bekannt geworden, der Bezug zum Berliner Aufmarsch nehme und sich einer "NS-nahen Diktion" bediene. Dort sei unter anderem vom "Überlebenskampf des deutschen Volkes vor Überfremdung" die Rede. Damit sei klar, dass es bei dem Aufzug zur Volksverhetzung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Parolen komme.


    Die NPD, die durch einen der ausländerreichsten Kieze Berlins im Wedding ziehen wollte, will die Aufhebung des Verbots auf juristischem Wege erzwingen. Ein entsprechender Antrag sei eingegangen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Sollte diesem stattgegeben werden, geht die Versammlungsbehörde in die nächste Instanz, wie Tölle ankündigte. Wenn das Oberverwaltungsgericht sich der Auffassung der Polizei anschlösse, stünde der NPD allerdings noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht offen.


    Quelle: rp-online