Bitte seid vorsichtig!

  • was lernt man daraus? man spricht seinen asiatischen freund an, gibt dem ein wenig bargeld und dessen tante in hongkong betreibt auf deren namen einen server, den man persönlich nutzt.


    @back to topic, es ist manchmal schade, dass die rechtssprechung der realität dermaßen hinterher hinkt. 8|

  • schööön ! richtig ums Albers Eck ziehen, in den Kneipen versacken und anschliessend in der Ausnüchterungszelle der Davidswache aufwachen :D


    man sollte den Beitrag auch nicht zu sehr überbewerten, klar sind Urheberrechte verletzt aber nicht vorsätzlich, Böswilligkeit würde ich auch nicht annehmen da die Trefferquote der Bildsuche allein vom Suchalgorithmus der Suchmaschine abhängig ist


    solche "Prozesse" verlaufen oft im Sand oder enden in einem Vergleich wobei die Summe ein geringer Bruchteil der Streitsumme ist :|

  • Der Bericht ist leider sehr reißerisch und dieser Anwalt aus MG leider auch nicht wirklich auf dem Laufenden was Techniken im Internet angeht, was aber für viele Anwälte zutrifft, weil diese, wie auch viele Normalbürger nicht mit dem schnellen Fortschritt in der Technik mithalten können!


    In welchem Gesetz wird SEO (Search Engine Optimization) verboten?!? Fakt ist: Hier kommen § 53 UrhG angewendet und § 19a UrhG zum Tragen. Der private Gebrauch ist kostenlos. Eine Weiterverwertung von Fotos ohne Genehmigung ist aber auf elektronischen Wege gesetzlich untersagt! Auch wenn eine sog. "private Webseite" keinen kommerziellen Hintergrund hat, geht eine Veröffentlichung fremder Werke, nach § 19a UrhG, eindeutig über die in § 53 UrhG definierte private Nutzung hinaus, da sie die private Sphäre verlässt und sich an eine unbegrenzte Öffentlichkeit wendet(!)


    Was hier abläuft ist daher eindeutig zwar sehr unfair, aber legitim.

  • keine lust auf ne neue pauli tour? 8| 
    wat is denn mit dir los? :D


    Ich meinte jetzt nicht eine Verhandlung wie du sie da für gewöhnlich führst ;)


    Zitat

    solche "Prozesse" verlaufen oft im Sand oder enden in einem Vergleich wobei die Summe ein geringer Bruchteil der Streitsumme ist


    Das sieht das Magazin PlusMinus wie gesagt anders. Die Beispiele die im Beitrag aufgeführt wurden sprechen wohl für sich.

  • man sollte den Beitrag auch nicht zu sehr überbewerten, klar sind Urheberrechte verletzt aber nicht vorsätzlich, Böswilligkeit würde ich auch nicht annehmen da die Trefferquote der Bildsuche allein vom Suchalgorithmus der Suchmaschine abhängig ist


    da ich selber zwei foren administriere und bei dem dem einen mit meinem bürgerlichen namen damit registriert bin, bewerte ich dieses thema ziemlich hoch. denn ich kann keine mind. 800€ abmahngebühr verkraften. für manche sind ca. 800-800€ schon ein weg in die schuldenfalle.
    man beauftragt ne agentur die sich ich bei "!jeder" suchmaschinen im ranking hochschiesst und hast dann eine super trefferqoute erziehlt. dann such ich nach meinen bildern und finde die auch.


    solche "Prozesse" verlaufen oft im Sand oder enden in einem Vergleich wobei die Summe ein geringer Bruchteil der Streitsumme ist :|


    ist das so? woher hast du die infos?


    Naja, vielleicht kommt hier aber jemand auf die Idee ein Bild von nem lecker Alt oder einem Cocktail in die DC zu setzen. Ich hab wenig Lust auf eine Verhandlung in HH :thumbdown:


    genau das! mir ist fast schlecht geworden als ich den beitrag gesehen habe. theoretisch weiß man ja, dass bilder auch ein urheberrecht haben, aber ich hab da bis jetzt noch nicht dran gedacht das das auch mir als foreninhaber passieren könnte.

  • Mich würde trotzdem interessieren wie sich die Forderungen zusammensetzen.
    Kann man da pauschal 2.000.- Flocken pro Bild verlangen oder gibt's da feste Sätze ?


    Nein, im Streitfall orientiert man sich an der "Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte" des Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) Sofern dies eine AGB regelt kommt ein Aufschlag von 100% hinzu und die Anwaltskosten plus Abmahngebühren (nach Streitwert) Dies kann sich aber schnell summieren.

  • ist das so? woher hast du die infos?


    natürlich sollte das kein Auruf zur Illegalität oder eine Verharmlosung bedeuten :!:


    hab zwar keine Erfahrungen mit Foren aber arbeite mit Agenturen zusammen die unseren Internetauftritt und Geschäftsbericht aufbereiten und führe das ein oder andere Gespräch diesbezüglich


    ein Anwalt ist auch kein allwissender Mensch, bzw. nicht immer auf dem neuesten Stand


    ein Unternehmen hat immense Kosten ein Privatmann auf Schadensersatz zu verklagen und oft genug wäre sicher "eh nichts zu holen"


    das schliesst natürlich nicht aus das es diverse Spinner gibt, die versuchen daraus Provit zu schlagen


    ähnlich "nett" ist auch der ausländische, homosexuelle Jobbewerber, der im Vorstellungsgespräch dies ständig betont und nach erhalt der schriftlichen Absage das Unternehmen bzgl. des AGG verklagt und hohen Schadensersatz erpresst....nicht nur einmal live miterlebt :evil:

  • Ich kenne da als ambitionierter Hobbyfotograf auch viele Hürden. Da denkt man an die Panoramafreiheit, macht ein Foto, veröffentlicht dieses und hoppla, da flattert eine Abmahnung ins Haus. Dies ist mir selbst zwar noch nie passiert, aber das Deutsche Gesetz hat da im UrhG eben nette "Schranken". So zum Beispiel das "Mannesmann Verwaltungsgebäude" an der Rheinuferpromenade. Dieses genießt besonderen Schutz und läßt mal eben § 19a UrhG wirken. Der Architekt möchte hier, sobald das Motiv Hauptbestandteil des Fotos wird, bezahlt werden. Hier kann man schnell in einem Konflikt kommen, wenn man nicht brav nachfragt und anschließend nicht seine Abgaben an die VG Bild-Kunst zahlt. Im Ausland kann es noch "schöner werden", wenn man z.B. das Atomium (Brüssel) oder den Eiffelturm (Paris / bei Nacht) fotografiert und diese Urlaubserinnerung anderen über das Internet präsentieren möchte. Dies wird richtig teuer wenn diese Bauwerke Hauptbestandteil des Fotos sind.


    Das Architekturportal Structurae hat da auch ziemlich nette Erfahrungen machen dürfen.


    Das Urhebergesetz müßte stärker zwischen privater, nichtkommerzieller und kommerzieller Nutzung unterscheiden - zumindest für Dinge die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind.


    Auch ich als Fotograf bin nicht begeistert, wenn einer ein Foto von mir kopiert und womöglich mit entfernten Copyright bei sich präsentiert. Das gibt natürlich sofort eine Abmahnung, was mehr als legitim ist. Aber ein Künstler lebt auch von "Multiplikatoren". Bei gut 90% aller Fotos von mir sehe ich keine so hohe Schöpfung, so das ich eine Veröffentlichung kostenfrei, mit Nennung und Link zu mir, genehmigen würde.


    Der obige Fall, um den es hier eigentlich geht, hat wohl leider kein Interesse an solchen "Multiplikatoren" und braucht diesen Weg aus seinen Foto Geld zu machen. Das finde ich dann doch sehr armselig Herr Kollege!