AdACTADay in Düsseldorf, Berlin und Hamburg am 26.06.2010

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    Am 26.06.10 wird es in Düsseldorf, Berlin und Hamburg eine Veranstaltung zum AdACTADay geben. Hierzu brauchen wir die Mithilfe von Euch und aller Eurer Bekannten und Freunde.


    Veranstaltungsart: Demo
    Datum: Samstag, der 26.06.2010
    Sammel-Zeit: 13 Uhr (zeitgleich mit Berlin und Hamburg)
    Sammel-Ort: Graf-Adolf-Platz


    Es geht darum Präsenz zu zeigen und auf die Problematik von ACTA aufmerksam zu machen.


    ...
    ... wie ? Wisst ihr nicht was ACTA ist ?
    Nun, das ist nicht verwunderlich, handelt es sich doch um ein multilaterales Handelsabkommen, das nun schon seit 2 Jahren (!) im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wird. Bereits dieser Umstand ist äußerst undemokratisch und Grund genug, die sofortige Einstellung der Verhandlungen zu verlangen. Doch es kommt noch schlimmer. ACTA betrifft jeden, auch dich da vor dem Bildschirm. Und das zeigen kurz und prägnant diese 5 Punkte auf:


    1. DRM Umgehung
    Das Umgehen von DRM, dem Kopierschutz, soll konsequent bestraft werden. So ist es beispielsweise verboten, einen gekauften DVD-Film auf das iPad zu kopieren.


    2. Three-Strikes-Regelung
    Um nicht für angebliche Folgeschäden aufkommen zu müssen, sind alle Internetanbieter verpflichtet, bei Entdeckung von Urheberrechtsverletzungen - bspw. dem Download von Computerspielen oder dem Austausch von Musik - Maßnahmen wie die Sperrung des Internetzugangs zu ergreifen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet massiv eingeschränkt.


    3. Überwachung und Zensur des Internets
    Durch die Haftbarkeit der Internetanbieter wird die Installation von Überwachungsinfrastrukturen und Inhaltsfiltern gefördert. Diese Maßnahmen würden die Provider zu einer Art Privatpolizei machen und auf eine umfassende Überwachung des Internets hinauslaufen. Die Privatsphäre aller Internetbenutzer würde unterminiert und die Informationsfreiheit willkürlich eingeschränkt.


    4. Zoll Durchsuchung & Beschlagnahme
    Zollbeamte müssen aufgrund der bloßen Vermutung des Rechteinhabers Geräte mit Datenträgern wie Mobiltelefone, Notebooks und MP3-Player durchsuchen und beschlagnahmen. Der Besitzer muss dann nachweisen, dass darauf gespeicherte urheberrechtlich geschützte Daten rechtmässig erworben wurden.


    5. Abzocke
    Das Abkommen sieht vor, dass eine einfache, nicht kommerzielle Urheberrechtsverletzung (Filesharing) die Grundlage für Geldforderungen im sechsstelligen Bereich bietet. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmaß für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. So werden Millionen von Menschen zu potentiellen Verbrechern gemacht und sind von Privatinsolvenz bedroht