PIKSL Labor - Personenzentrierte Interaktion und Kommunikation für mehr Selbstbestimmung im Leben

  • Hallo DC-ler, ich möchte euch heute ein neues Projekt für Menschen mit Behinderung vorstellen. Es geht um die Zugänglichmachung digitaler Medien für Menschen, die sonst durch körperliche oder geistige Einschränken an der Teilhabe am digitalen Leben gehindert werden. Als Pilotprojekt ist unser offenes Labor für Menschen mit Einschränkungen offen, wir bieten spezielle Kurse zum Thema Internet, Fotografie und Hardware an, offerieren jedoch auch Themen unspezifische Öffnungungszeiten.


    Wenn Ihr Interesse habt, schaut doch mal bei uns auf der Erkrather Str. 107 vorbei, oder klickt mal auf PIKSL rein! :)


    "Digitale Kommunikation und Information ist ein fester Bestandteil des Alltags geworden: Über das (mobile) Internet tauschen sich Menschen - unabhängig vom Aufenthaltsort - zunehmend aus und informieren sich über unterschiedlichste Themen. Ebenso selbstverständlich werden verschiedenste Dienstleistungen in Anspruch genommen. Verstärkt lässt sich beobachten, dass bestimmte Bevölkerungsteile von dieser Entwicklung nicht gleich stark profitieren können. So lässt sich etwa in der Lebenswelt von Menschen mit geistiger Behinderung gegenwärtig nur wenig Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik feststellen. Häufig sind Zugänge für Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht barrierefrei: Sei es der Zugang zu Nachrichten in einfacher Sprache, das Generieren eigener Inhalte im Web, der Onlineeinkauf oder die Teilnahme an E-Learning Angeboten.


    Das Projekt PIKSL der In der Gemeinde leben gGmbH (IGL) verfolgt das Ziel, moderne Informations- und Kommunikationstechnologie für Menschen mit geistiger Behinderung zugänglich zu machen und weiter zu entwickeln: Dadurch soll die Teilhabe an der Gesellschaft erleichtert, die Abhängigkeit von professioneller Unterstützung reduziert und ein selbstbestimmteres Leben erreicht werden. Mit dieser Zielsetzung macht sich das Projekt PIKSL ganz konkret zur Aufgabe, die Anforderungen der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen¹. Beispielhaft seien hier die Artikel 9 Zugänglichkeit, Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen und Artikel 24 Bildung genannt."