Es gibt sie also scheinbar auch in Deutschland, die Folter und das ganz offiziell. Was bisher vielfach nur vermutet wurde, ist nun öffentlich bekannt geworden. Der Frankfurter Vizepolizeipräsident Daschner gab seinen Beamten bei der Vernehmung des Entführers von Jakob von Meztler, das grüne Licht für die Anwendung auch von körperlicher Gewalt. Dies geschah aus seiner Sicht um die letzte Chance zu waahren den Entführten Jungen noch lebend zu finden.
Aber Folter jeglicher Art (psychisch wie physisch) verstößt zum einen gegen das Grundgesetz Art.1 "Würde des Menschen" und Art.2 "Freiheitsrechte" "Jeder hat das auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Zum anderen sind Menschenrechtskonventionen von Deutschland verabschiedet worden, die Folter verbieten.
Dennoch ist dieser Schritt für mich verständlich, es ging um das Leben eines unschuldigen Kindes, was keine Chance mehr auf körperliche Unversehrtheit und Leben hatte. Ist es da nicht gerecht einen Menschen mit allen möglichen Mitteln zwingen zu können, um das Leben dieses Kindes zu retten?
Aber wo ist die Grenze bei solchen Anwendungen? Was ist wenn die Polizei einen unschuldigen verdächtigt, der nur einfach zur falshcen zeit am falschen Ort war?
Oder ist Folter einfach nicht mit unseren ethischen Werten zu vereinbaren, auch wenn dadurch einem anderen Menschen schaden entsteht?
Fakt ist, das man wahrscheinlich, ähnlich wie bei der Todesstrafe, keine klare Grenze ziehen kann und dies ist der Grund, warum Todesstrafe und Folter in Deutschland verboten sind.