Da das Thema zuletzt hohe Wellen geschlagen hat und die rechtslage von Streaming so ziemlich jeden Internet-Nutzer betrifft, hier ein Update zur Abmahnwelle von Streams:
Regierung: Betrachten von Streams verstößt nicht gegen Urheberrecht
Die Bundesregierung hält das Betrachten von Streams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. So heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei). Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung nach Konsequenzen aus der Abmahnwelle gefragt, die vor dem Jahreswechsel über angebliche Nutzer des Porno-Portals Redtube hereingebrochen war. weiter lesen auf heise.de