Betrachten von Streams laut Bundesregierung keine Urheberrechtsverletzung

  • Da das Thema zuletzt hohe Wellen geschlagen hat und die rechtslage von Streaming so ziemlich jeden Internet-Nutzer betrifft, hier ein Update zur Abmahnwelle von Streams:


    Regierung: Betrachten von Streams verstößt nicht gegen Urheberrecht


    Die Bundesregierung hält das Betrachten von Streams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. So heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei). Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung nach Konsequenzen aus der Abmahnwelle gefragt, die vor dem Jahreswechsel über angebliche Nutzer des Porno-Portals Redtube hereingebrochen war. weiter lesen auf heise.de

  • Mal wieder eine ganz tolle Aktion unserer Regierung. Einfach eine Aussage getätigt und die Verantwortung weiter geschoben. :thumbdown: 
    Das Streaming Problem gibt es ja nicht erst seit der letzten Abnahemwelle. Als die Betreiber von kino.to damals hoch genommen worden sind gab es die Diskusionen auch schon und endeten ohne Ergebnis. Und solange es kein klares Gesetz gibt werden Leute versuchen damit Geld zu machen.