Düsseldorfer Schützen sind verunsichert
Mit Besorgnis haben die Düsseldorfer Schützen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes aufgenommen. Die Justiz gab einem Anwohner Recht, der wegen des Lärms gegen die traditionsreiche Pfingstkirmes in Bonn-Niederkassel geklagt hatte. Lärmmessungen, so die Richter, hätten eine deutliche Überschreitung der nach 22 Uhr erlaubten 55 Dezibel ergeben. Bis zu 89 Dezibel seien gemessen worden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das Volksfest demnächst wohl an anderer Stelle in Bonn stattfinden.
Och nö, nicht schon wieder diese Anwohner-Lärm-Klagerei