BGH stellt Internet-Auktionen in Frage

  • BGH stellt Internet-Auktionen in Frage
    Bundesrichter prüfen, ob Bieter ihre Käufe bei Ebay widerrufen können / Millionen Nutzer betroffen


    im Internet könnten für Anbieter bald weniger interessant werden - und für Käufer von gewerblich angebotenen Waren sicherer. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob unzufriedene Kunden das Recht haben, den Kauf zu widerrufen. Sollte der BGH dies bei der Urteilsverkündung am 3. November bejahen, können Verbraucher Artikel, die von einem Unternehmer über Ebay versteigert wurden, ohne Angabe von Gründen zwei Wochen lang zurückzuschicken. Dadurch wäre die Attraktivität des nach eigenen Angaben größten Internet-Auktionshauses bedroht, prophezeien Experten."


    Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30. September