Rheinische Post bietet extremen Rechten politisches Forum
04.11.2009
Zur heutigen Ausgabe der Rheinischen Post erklärt der Vorsitzende der
Fraktion DIE LINKE im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, Frank
Laubenburg:
Es ist unerträglich, dass die „Zeitung für Politik und christliche
Kultur“ einem ausgewiesenen extremen Rechten ein Forum für seine
Äußerungen bietet.
In der heutigen bundesweiten Ausgabe der Rheinischen Post darf Björn
Clemens den §130 StGB („Volksverhetzung“) als Beispiel einer
„gesetzlich verankerten Herrschaft der Minderheiten“ bezeichnen, die
„in Sonderheit Angehörige nichtchristlicher Religionsgemeinschaften“
meine.
Mit der Neufassung des § 130 StGB wurde im Sommer 1960 auf eine Serie
antisemitischer Straftaten, darunter Brandanschläge auf Synagogen, und
Justizskandale, reagiert. So hatte im Frühjahr 1957 ein ehemaliges
SD-Mitglied einen jüdischen Kaufmann beleidigt und voller Stolz
hunderte Morde an Juden in der NS-Zeit bekannt, im gleichen Jahr wurde
vom Hamburger Oberlandesgericht der Verfasser einer antisemitischen
Hetzschrift freigesprochen.
Dass es in der Rheinischen Post möglich ist, die strafrechtliche
Bekämpfung des Antisemitismus als „gesetzlich verankerte Herrschaft
der Minderheiten“ zu bezeichnen“, ist schlichtweg unfassbar.
Auch die dummbatzige Neonazi-Mär, dass „insbesondere Moslems
Vergünstigungen genießen, wenn sie Rechtsbrüche begehen“, kann Clemens
in der Rheinischen Post verbreiten.
Kein Problem hat die Rheinische Post zudem damit, sich von Clemens in
seinem Leserbrief auch „für die klaren Worte zum Thema
Minderheitenterror“ in einem RP-Artikel danken zu lassen. Wächst da
zusammen, was zusammen gehört?
Clemens, ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender der
Republikaner, trat nicht nur für Wahlabsprachen mit NPD und DVU ein,
er tritt auf zahlreichen Veranstaltungen der extremen Rechten und
Neonazi-Aufmärschen als Redner auf.
Das alles ist bekannt und belegt – wohl auch der „Zeitung für Politik
und christliche Kultur“.
ZitatAlles anzeigenHier der Text des Leserbriefes:
Klare Worte
Angst vor Ruhestörung Ulli Tückmantel ist für seine klaren Worte zum Thema Minderheitenterror in dem Artikel „Angst vor Ruhestörung“ zu danken. Was er dort beschreibt, ist jedoch nur die Spitze eines Eisberges. Denn längst ist die Herrschaft der Minderheiten auch gesetzlich verankert. So bestimmt zum Beispiel der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB, dass bestimmte friedenstörende Stimmungsmache
nur verfolgt wird, wenn sie so genannte „Teile der Bevölkerung“ betrifft. Damit sind eben jene angesprochenen Minderheiten, in Sonderheit Ausländer, Angehörige nichtchristlicher Religionsgemeinschaften und so weiter gemeint. Darüber hinaus genießen insbesondere Moslems Vergünstigungen, wenn sie Rechtsbrüche begehen, für die man aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes glaubt, Verständnis aufbringen zu müssen; Stichwort: Gewalt in der Ehe. Mit solchen, nur beispielhaft benannten Fehlgriffen hat der Gesetzgeber unter Bruch des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgebotes ein Gesinnungs- und Zweiklassenrecht geschaffen und damit eine der wichtigsten Errungenschaften es Rechtsstaates, für die lange Jahre gekämpft werden musste, zerstört.
Dr. Björn Clemens
40235 Düsseldorf